Berechnung aller für die Kernverwaltung erforderlichen Stellenressourcen aufgrund jährlich zu bearbeitender Fallarten und Fallzahlen. Die Berechnung erfolgt durch Anwendung von sogenannten „Mittleren Bearbeitungszeiten“ pro Fall in Minuten multipliziert mit den jährlichen Fallzahlen. Örtliche Besonderheiten werden hierbei selbstverständlich ebenso berücksichtigt, wie künftig hinzutretende oder auch wegfallende Aufgaben. Die so entstandene Stellenbedarfsberechnung ist fortschreibungsfähig.
Auf der Grundlage der vorstehenden Stellenbedarfsberechnung erfolgt im nächsten Schritt eine Personalbemessung. Hier werden die zunächst personenunabhängig ermittelten Stellenressourcen konkret bestimmten Mitarbeiter(inne)n zugeordnet.
Unsere Themen
Personalbedarf Die Errechnung des Stellenbedarfs, die dann vorzunehmende Stellenbildung sowie die anschließende Zuordnung von Mitarbeiter(inne)n auf die einzelnen Stellen ist ein organisatorisch wichtiger Vorgang für erfolgreiche Arbeitsergebnisse.
Qualifikation der Mitarbeiter(innen) Als Quintessenz aus der Stellenbedarfsberechnung gilt, dass in deren Folge immer auch die Frage nach der Qualifikation der vorhandenen Mitarbeiterschaft steht. Hier sind evtl. Nachqualifizierungen oder Neurekrutierung erforderlich.